Immaterielle Wirtschaftsgüter
Mit diesem Begriff werden Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile bezeichnet. Hierzu gehören z.B.:
· Firmenwert,
· Konzessionen,
· Kontingente,
· Erfindungen,
· Patente und Lizenzen,
· Waren- und Gebrauchsmusterrechte und
· Urheber- und Verlagsrechte.
Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können nur als Aktivposition ausgewiesen werden, wenn sie entgeltlich erworben oder in das Betriebsvermögen eingelegt worden sind.
· Firmenwert,
· Konzessionen,
· Kontingente,
· Erfindungen,
· Patente und Lizenzen,
· Waren- und Gebrauchsmusterrechte und
· Urheber- und Verlagsrechte.
Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können nur als Aktivposition ausgewiesen werden, wenn sie entgeltlich erworben oder in das Betriebsvermögen eingelegt worden sind.