Immobiliarzwangsvollstreckung
Hierunter versteht man die Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen, d.h. in Grundstücke. Sie erfolgt durch Eintragung einer Sicherungshypothek, durch Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung. Unter diesen Möglichkeiten hat der Gläubiger die Wahl. Das Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren richtet sich nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) von 1897.