Importfactoring
Factoring für Waren- und Dienstleistungsgeschäfte mit ausländischen Lieferanten. Der Lieferant nimmt die Leistungen eines Factoringanbieters im Land des Lieferanten in Anspruch, der das Factoring entweder selbst oder mittels Unterstützung eines Partners in Deutschland abwickelt. Dieser Spezialbegriff des Factoring beinhaltet die Praktizierung des Factoringgeschäftes durch ein entsprechendes Institut im Exportland eines Lieferanten. Für die Factoringgesellschaft handelt es sich hierbei um Forderungen, die aus Importen resultieren. Vorteilhaft kann hierbei die Kenntnis der landesspezifischen Besonderheiten in der Zahlweise und der Bonitätsbewertung sein.