Unter Incoterms , dem offiziellen Regelwerk der International Chamber of Commerce (ICC), Paris, versteht man eine Zusammenstellung von Klauseln, die von den Vertragsparteien in einem Kaufvertrag mit grenzüberschreitender Lieferung vereinbart werden können. Es handelt sich um Textbausteine, deren Geltung in einem Vertrag ausschließlich durch Willensübereinstimmung der Parteien bewirkt wird.
Die ersten Incoterms wurden 1936 veröffentlicht. Zum 1.Januar 2000 erfolgte eine 6. Revision . Diese werden internationalen Vertragspartnern als «INCOTERMS 2000» zur Anwendung empfohlen und lösen die vormaligen «INCOTERMS 1990» ab. Wesentlicher Grund für die erneute Aktualisierung war vor allem die verstärkte Nutzung von elektronischen Übertragungswegen, Veränderungen der Transporttechniken sowie eindeutige Sprachregelungen, die sich aus dem weltweiten Einsatz von Containern ergeben haben.
Die Akzeptanz der Incoterms in der Wirtschaft ist sehr hoch, da durch den Bezug auf eine der 13 Klauseln relativ einfach die Bedingungen und Regeln für die technische Durchführung der Transporte vereinbart werden können. Hierbei erfolgt eine klare Regelung des Übergangs der Kosten und Transportgefahren vom Verkäufer auf den Käufer. Dies erspart aufwendige Bestimmungen im Liefervertrag. Ersetzt werden können allerdings keineswegs der Kaufvertrag selbst und die darüber hinaus notwendigen Beförderungs- Versicherungs- und sonstigen -Verträge. Geregelt werden nur einige ganz spezielle Punkte des Kaufvertrages. Auch erfolgt eine Konzentration ausschließlich auf die Lieferung beweglicher Ware.

Hinweise:
Ausführlichere Informationen über die Incoterms 2000 mit einer Übersicht über die einzelnen Klauseln einschließlich den Kosten und dem Gefahrenübergang können Sie dem entsprechenden Beitrag im Info-Pool über Incoterms entnehmen.
Die ICC stellt auf ihrer Homepage (neben den Incoterms 2000 Informationen über die Entwicklung ihrer Regelwerke vor. Der gesamte Text der Incoterms kann hier bezogen werden.

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