Insolvenzgeld (Konkursausfallgeld)
Das Insolvenzgeld (vorhergehende Bezeichnung: Konkursausfallgeld) ist eine Leistung des Arbeitsförderungsrechts (SGB III). Hierdurch wird den Arbeitnehmern das ihnen zustehende Arbeitsentgelt aus den letzten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses ersetzt, das ihr Arbeitgeber aufgrund seiner Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) nicht mehr anweisen konnte. Die Zahlung rückständiger Löhne und Gehälter muss - spätestens zwei Monate nach dem Insolvenzereignis - beim Arbeitsamt beantragt werden.