Die I AS. sind internationale Rechnungslegungsgrundsätze, die gegenwärtig noch Empfehlungscharakter haben. Sie werden vom IASC (International Accounting Standards Comittee) aufgestellt und laufend ergänzt. Die IAS. orientieren sich grundsätzlich an anglo-amerikanischen Bilanzierungsgrundsätzen. Im Zuge einer weiteren Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung erhalten sie zunehmend Bedeutung für die deutsche Rechnungslegung, insbes. für die Erstellung von Konzernabschlüssen
Grundbestandteile der Rechnungslegung sind
Bilanz (balance sheet),
Gewinn- und Verlustrechnung (income statement),
Kapitalflußrechung (cash flow statement),
Erläuterungen (notes)
Ergänzende Aufstellungen (supplementary schedules).

Im Gegensatz zum handelsrechtlichen Jahresabschluß, der durch Rechenschaftslegung der Geschäftsführung und durch die Ermittlung eines unter Beachtung des Vorsichtsprinzips als ausschüttungsfähig geltenden Gewinns geprägt wird, haben bei der Rechnungslegung nach IAS. die investororientierte Informationsfunktion und periodengerechte Erfolgsermittlung Vorrang. Als weiterer Unterschied ist zu erwähnen, dass nicht der Einzel-, sondern der Konzernabschluß Grundlage für die Gewinnausschüttung ist und eine strenge Trennung zwischen Handels- und Steuerbilanz besteht.

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