Investitionsgüterkreditversicherung (IKV)
In der Investitionsgüterkreditversicherung (IKV) werden Lieferungen von Investitionsgütern bei mittelfristiger Zahlungsvereinbarung (i.d.R. bis zu 36 Monaten) sowie Lieferungen im Rahmen von Leasingverträgen versichert. Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer den Ausfall von versicherten Forderungen aus der Finanzierung von Investitionsgütern, sofern eine Verwertung der zurückgenommenen Investitionsgüter nicht zum vollständigen Ausgleich der Kreditforderung führt.
Das versicherbare Risiko beginnt i.d.R. ab einer Größenordnung von 250 TEU und ist nach oben offen. Regelmäßig werden mit den Versicherungsnehmern Mantelverträge mit bzw. ohne Anietungspflicht vereinbart. In Ausnahmefällen werden bei guter Bonität des Abnehmers (Risikos) auch Einzelgeschäfte vom Kreditversicherer gedeckt.
Das versicherbare Risiko beginnt i.d.R. ab einer Größenordnung von 250 TEU und ist nach oben offen. Regelmäßig werden mit den Versicherungsnehmern Mantelverträge mit bzw. ohne Anietungspflicht vereinbart. In Ausnahmefällen werden bei guter Bonität des Abnehmers (Risikos) auch Einzelgeschäfte vom Kreditversicherer gedeckt.