Hierunter versteht man die Vereinigung von mehreren Personen, Sachen oder Personen und Sachen zu einer rechtlich geregelten Organisation, die kraft gesetzlicher Bestimmung als solche rechtsfähig ist. Unabhängig von ihren natürlichen Mitgliedern kann eine juristische Person Inhaber von Rechten und Pflichten sein. In einem Gerichtsverfahren kann sie klagen und auch verklagt werden. Allerdings ist nicht jede rechtlich geregelte Organisation auch juristische Person (z.B. OHG und KG). Zu den juristischen Personen gehören:
GmbH, AG, Genossenschaft, KG a.Aktien, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, rechtsfähiger Verein (vgl. §21 ff BGB).

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