Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtliniengesetz (KapCoRiLiG)
Der Bundestag hat dieses Gesetz Ende1999 beschlossen. Hierdurch werden die Offenlegung von Jahresabschlüssen und die Prüfungs- und Publizitätspflichten für Kapitalgesellschaften - auch für GmbH & Co. KG - neu geregelt. Kapitalgesellschaften werden nunmehr schärferen Sanktionen als bisher unterworfen, wenn sie ihren Offenlegungspflichten nicht nachkommen. Darüber hinaus werden Personengesellschaften zur Rechnungslegung und Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet, wenn die persönlich haftenden Gesellschafter ausschließlich Kapitalgesellschaften sind. Erreicht werden soll hiermit eine bessere Transparenz vor allem zugunsten der Gläubiger dieser Gesellschaften. Die einzelnen Pflichten hängen von bestimmten Größenmerkmalen wie Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmerzahl ab.