Kleine Aktiengesellschaft
Durch eine Neuregelung des Aktienrechts zum 3.August 1994 ist es hierdurch auch für mittelständische Unternehmen möglich, die Rechtsform der Aktiengesellschaft zu nutzen. Im Prinzip ist die kleine Aktiengesellschaft eine herkömmliche Aktiengesellschaft, allerdings mit einer geringen Anzahl von Aktionären.
Die Rechtsvorschriften im Aktiengesetz enthalten Erleichterungen sowohl bei der Gründung, der Beschlussfassung als auch der Gewinnverwendung. Für eine Gesellschaftsgründung benötigt man eine oder mehrere Personen (§ 2 AktG),. Dies bedeutet, dass auch eine Einpersonengründung möglich ist. Falls nicht die gesamte Bareinlage geleistet werden kann, muss für den noch ausstehenden Teil eine Sicherheit bestellt werden (§ 36 II Satz 3 AktG), Eine Ein-Personen-AG muss im Handelsregister unbedingt als solche ausdrücklich bekannt gemacht werden (§ 42 AktG).
Die Rechtsvorschriften im Aktiengesetz enthalten Erleichterungen sowohl bei der Gründung, der Beschlussfassung als auch der Gewinnverwendung. Für eine Gesellschaftsgründung benötigt man eine oder mehrere Personen (§ 2 AktG),. Dies bedeutet, dass auch eine Einpersonengründung möglich ist. Falls nicht die gesamte Bareinlage geleistet werden kann, muss für den noch ausstehenden Teil eine Sicherheit bestellt werden (§ 36 II Satz 3 AktG), Eine Ein-Personen-AG muss im Handelsregister unbedingt als solche ausdrücklich bekannt gemacht werden (§ 42 AktG).