KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich)
Das seit 1998 bestehende KonTraG (oder länger: Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) verpflichtet Aktiengesellschaften (AGs) zur Durchführung eines angemessenen Risikomanagements. Wenn dies gesetzlich auch (noch) nicht ausdrücklich erwähnt ist, gilt das KonTraG nach herrschender Meinung auch für große GmbHs oder KGaAs, jedoch nicht für "kleine AGs". Vorstand und Aufsichtsrat, aber auch Wirtschaftsprüfer, wurden mit diesem Gesetz stärker in die Pflicht genommen; auch ihre Haftung wurde erweitert.
Unternehmensleitungen sind zum einen verpflichtet, ein Früherkennungssystem für Risiken einzurichten und regelmäßig zu verfolgen. Darüber hinaus müssen alle relevanten Schwachstellen, die potenziell bedrohlich für ein Unternehmen werden könnten, transparent gemacht werden und zum Beispiel im Lagebericht des Jahresabschlusses genannt werden.
Beim finanzwirtschaftlichen Risikomanagement stehen im risikobehafteten Bereich des Forderungsmanagements die Kundenstruktur, die Bonität der Kunden, mithin das Forderungsausfallrisiko und die Liquidität im Blickpunkt. Wichtig ist vor allem, Risiken zu erkennen und Strategien zur Risikobegrenzung zu entwickeln.
Die Bedeutung des KonTraG auch für viele bislang nicht einbezogene Unternehmen dürfte in den nächsten Jahren weiterhin zunehmen.