Das Kreditlimit ist eine wichtige Kennzahl, um die Einstufung der Bonität eines Kunden oder Landes darzustellen. Während bei Unternehmen das wirtschaftliche Risiko zu beurteilen ist, sind bei einem Länderlimit politische Gefahrenpotenziale und evtl. Währungsrisiken ausschlaggebend. Nur unter Nutzung von Kreditlimiten läßt sich in der Praxis nachvollziehen, ob sich die Ausfallrisiken innerhalb des festgelegten und als vertretbar angesehenen Rahmen bewegen. Bei sich abzeichnenden Überschreitungen ergibt sich die Notwendigkeit, deren aktuelle Angemessenheit zu überprüfen. Es können gegebenenfalls Maßnahmen zur Reduzierung der Limite und damit zur Risikobegrenzung unternommen werden.
In das Kreditlimit sind alle finanziellen Leistungsverpflichtungen einzubeziehen, die sich aus einer Geschäftsbeziehung ergeben. Hierunter fallen vorrangig:

  • offene Kundenforderungen, bei denen keine erstklassigen Sicherheiten bestehen
  • das offene Bestellvolumen, wenn dieses vom Lieferanten bestätigt worden ist
  • die Fabrikationskosten, soweit es sich um eine kundenspezifische Fertigung handelt.

Auch sind, falls zutreffend, Konsignationsläger in das Kreditlimit einzubeziehen, da diese i.d.R. in der Verfügungsgewalt des Kunden liegen und deshalb ebenfalls ein wirtschaftliches Risiko darstellen.


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