Lagebericht
Für die Beurteilung eines Unternehmens im Rahmen des Forderungsmanagements kann auch der Lagebericht wichtige Information geben. Er hat den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens unter Beachtung der vorgegebenen Norm darzustellen. Zu erstellen ist er von allen Kapitalgesellschaften mit Ausnahme der kleinen GmbHs und hat auf folgende Punkte gem. § 243 (2) HGB einzugehen:
- Vorgänge, die von besonderer Bedeutung sind und nach dem Schluß des Geschäftsjahres eingetreten sind;
- die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens;
- der Bereich Forschung und Entwicklung;
- Zweigniederlassung der Gesellschaft.
Oft wird der Lagebericht nach Betriebsfunktionen gegliedert. Stichworte hierzu:, betriebswirtschaftliche, technische, rechtliche und volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen mit persönlichen Wertungen (Abschluß von Verträgen, Änderungen der Rechtsform etc.); wichtige Ereignisse während des Geschäftsjahres, Organisation, Absatz, Produktion, Beschaffung, Investition und Finanzierung. Darüber hinaus können für die Beurteilung der aktuellen und zukünftigen Situation des Unternehmens wichtige Kennzahlen der Bilanzanalyse angegeben werden, wie z.B. im Sektor Investitionsanalyse, Finanzierungsanalyse oder Erfolgsanalyse.