Leasing
Leasing bedeutet die mittel- bis langfristige Vermietung von Wirtschaftsgütern. Leasing-Verträge können auf verschiedene Weise zustande kommen. Der Leasing-Nehmer (Mieter) kann das von ihm gewünschte Wirtschaftsgut beim Lieferanten aussuchen und sich dann an die Leasing-Gesellschaft, den Leasing-Geber (Vermieter) wenden, der dieses Wirtschaftsgut in eigenem Namen und für eigene Rechnung kauft und an den Leasing-Nehmer vermietet. Der Leasing-Nehmer kann sich aber gleich an den Leasing-Geber wenden und - dessen «Know-how» bei der Beschaffung, technischen Fragen etc. in Anspruch nehmen. Eine weitere Möglichkeit bietet das sog. «sale-and-lease-back»-Verfahren. Dabei kauft der Leasing-Geber ein Wirtschaftsgut, das neu oder auch gebraucht sein kann, von einem Unternehmen und vermietet es an dieses - nunmehr als Leasing-Nehmer - zurück.
Voraussetzung für die Leasing-Fähigkeit eines Wirtschaftsgutes ist seine Fungibilität. Dies bedeutet, dass dieses so beschaffen sein muß, dass der Leasing-Geber es nach Ablauf der vereinbaren Mietzeit weiterverwerten kann.
Hinweis:
Informationen erhalten Sie auch vom Bundesverband Deutscher Leasing-Gesellschaften, Berlin unter www.bdl-leasing-verband.de
Voraussetzung für die Leasing-Fähigkeit eines Wirtschaftsgutes ist seine Fungibilität. Dies bedeutet, dass dieses so beschaffen sein muß, dass der Leasing-Geber es nach Ablauf der vereinbaren Mietzeit weiterverwerten kann.
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Informationen erhalten Sie auch vom Bundesverband Deutscher Leasing-Gesellschaften, Berlin unter www.bdl-leasing-verband.de