Lieferantenpool
Hierunter versteht man einen Zweckverbund von Lieferanten im Insolvenzfall eines Kunden. Ziel hierbei ist es, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, deren Zuordnung zu einzelnen Lieferanten in der Praxis oft schwierig ist, einvernehmlich und bestmöglich zu verwerten.