Moratorium
Hierunter versteht man den Aufschub für die Erfüllung von Verbindlichkeiten. Dies kann geschehen durch vertragliche Vereinbarung des Schuldners mit dem Gläubiger, d.h. konkret: Stundung oder Abrede, eine Forderung zeitweilig nicht geltend zu machen oder zeitweiliger Vollstreckungsverzicht des Gläubigers.
Einseitig kann ein Moratorium auch durch einen hoheitlichen Schuldner (z.B. einen Staat) erklärt werden.
Einseitig kann ein Moratorium auch durch einen hoheitlichen Schuldner (z.B. einen Staat) erklärt werden.