Nachfrist
Wenn der Schuldner mit einer sogenannten Hauptleistung in Verzug gerät oder er sich einer Vertragsverletzung schuldig gemacht hat, kann der Gläubiger dem Schuldner eine den Umständen nach angemessene Nachfrist setzen, die mit der Erklärung versehen ist, daß er danach die Abnahme der Leistung verweigere.