Nichtzahlungstatbestand (Protracted default)
Hiermit wird der automatische Eintritt des Versicherungsfalles bei einer Kreditversicherung nach Ablauf einer festgelegten Frist nach der Fälligkeit einer Forderung, bzw. Abgabe zum Inkasso bezeichnet.
Bedingung für die Entschädigungsleistung des Versicherers ist die Einhaltung bestimmter Obliegenheiten von Seiten des versicherten Lieferanten. Hierzu gehört u.a. dass dieser den
Versicherer - unbeschadet seiner Anzeigepflicht lt. Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB) - nach einer vertraglich definierten Zeit nach Fälligkeit über die Nichtzahlung seiner Forderung informiert (Nichtzahlungsmeldung). Gleichzeitig muß er mitteilen, welche Schritte er zur Forderungsbeitreibung unternehmen wird oder bereits getätigt hat. Zu den Obliegenheiten gehört auch die Verpflichtung zu einem Inkassoauftrag, wenn die Zahlungsverzögerung eines versicherten Kunden ein im Versicherungsvertrag definiertes Ausmaß erreicht hat. Der Kreditversicherer ist berechtigt, nach der Nichtzahlungsmeldung des Versicherungsnehmers von seiner Seite Inkassomaßnahmen durchzuführen.
Bedingung für die Entschädigungsleistung des Versicherers ist die Einhaltung bestimmter Obliegenheiten von Seiten des versicherten Lieferanten. Hierzu gehört u.a. dass dieser den
Versicherer - unbeschadet seiner Anzeigepflicht lt. Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB) - nach einer vertraglich definierten Zeit nach Fälligkeit über die Nichtzahlung seiner Forderung informiert (Nichtzahlungsmeldung). Gleichzeitig muß er mitteilen, welche Schritte er zur Forderungsbeitreibung unternehmen wird oder bereits getätigt hat. Zu den Obliegenheiten gehört auch die Verpflichtung zu einem Inkassoauftrag, wenn die Zahlungsverzögerung eines versicherten Kunden ein im Versicherungsvertrag definiertes Ausmaß erreicht hat. Der Kreditversicherer ist berechtigt, nach der Nichtzahlungsmeldung des Versicherungsnehmers von seiner Seite Inkassomaßnahmen durchzuführen.