Wesentliche Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist neben der Hauptpflicht zur Prämien-zahlung die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Nebenpflichten aus dem Versicherungsvertrag.
Eine Verletzung dieser Obliegenheiten führt regelmäßig zur Leistungsfreiheit des Versicherers, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Obliegenheiten dienen der Vermeidung ungünstiger Entwicklungen des versicherten Risikos und regeln einen ordnungsgemäßen Vertragsverlauf.
Die wichtigsten Obliegenheiten in der privaten Kreditversicherung sind:

  • Anbietungspflicht benannter Kunden
  • rechtzeitige und ordnungsgemäße Salden- und/oder Umsatzmeldung zur Prämienberechnung
  • Meldung von Kreditzielüberschreitungen
  • Anzeigepflichten bei Bonitätsverschlechterungen von Kunden
  • rechtzeitige Schadenanzeige

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