Dieser aus dem Lateinischen herrührende Begriff ( obligare = verpflichten) bedeutet Haftung, Verpflichtung oder Gewähr. Fügt z. B. ein Indossant seinem Indossament den Zusatz «ohne Obligo» bei, bringt er hiermit zum Ausdruck, dass er nicht für die Einlösung des Wechsels haften werde (Freizeichnungsklausel).
Unter Wechselobligo versteht man den Gesamtbetrag der Wechselverpflichtungen eines Kunden gegenüber der Bank, für den meist eine Höchstgrenze vereinbart wird.
Auch Auskünfte über Unternehmen, die von Auskunfteien oder Kreditinstituten erteilt werden, erfolgen «ohne obligo».

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