Pauschaldeckung / Unbenannte Versicherung
Der Versicherungsnehmer (VN) kann neben seinen Kunden mit Lieferantenforderungen oberhalb der vertraglich vereinbarten Anbietungsgrenze auch seine Abnehmer mit Lieferantenforderungen geringeren Umfangs unterhalb der Anbietungsgrenze innerhalb einer sog. Pauschaldeckung versichern. Im Unterschied zur sog. benannten Versicherung nimmt der VN hierbei die Bonitätsprüfung seiner Kunden regelmäßig selbst vor. In diesem Zusammenhang sind in der Praxis 2 Verfahren üblich:
Neukundenregelung:
Neukunden prüft der Versicherungsnehmer anhand einer aktuellen Büro- oder Bankauskunft. Bei einem positiven Krediturteil hat der Versicherungsnehmer Deckungsschutz bis zur Höhe der vereinbarten Anbietungsgrenze.
Altkundenregelung:
Bei Stammkunden reichen dem Versicherungsnehmer i.d.R. zwei positive Zahlungserfahrungen aus den letzten 12 Monaten zur Erlangung des Versicherungsschutzes.
Alternativ kann der Versicherungsnehmer seine Pauschalkunden auch über einen Online-Service durch den Kreditversicherer prüfen lassen. Die Prüfungsgebühren hierfür sind gegenüber der benannten Versicherung deutlich reduziert. Die Selbstbeteiligung ist (bis auf die vom Kreditversicherer geprüften Abnehmer) i.d.R. höher als bei der benannten Versicherung ,da die Pauschaldeckung wegen der weniger intensiven Bonitätsprüfung mit einem höheren Risiko behaftet ist.
Neukundenregelung:
Neukunden prüft der Versicherungsnehmer anhand einer aktuellen Büro- oder Bankauskunft. Bei einem positiven Krediturteil hat der Versicherungsnehmer Deckungsschutz bis zur Höhe der vereinbarten Anbietungsgrenze.
Altkundenregelung:
Bei Stammkunden reichen dem Versicherungsnehmer i.d.R. zwei positive Zahlungserfahrungen aus den letzten 12 Monaten zur Erlangung des Versicherungsschutzes.
Alternativ kann der Versicherungsnehmer seine Pauschalkunden auch über einen Online-Service durch den Kreditversicherer prüfen lassen. Die Prüfungsgebühren hierfür sind gegenüber der benannten Versicherung deutlich reduziert. Die Selbstbeteiligung ist (bis auf die vom Kreditversicherer geprüften Abnehmer) i.d.R. höher als bei der benannten Versicherung ,da die Pauschaldeckung wegen der weniger intensiven Bonitätsprüfung mit einem höheren Risiko behaftet ist.