Hierunter werden Abschreibungen auf Forderungen zur Erfassung des sog. allgemeinen Kreditrisikos verstanden, die sich nicht unmittelbar aus den Risikogegebenheitenn einzelner Forderungen ableiteten, sondern sich aus dem Gesamtbestand ergeben. Stichworte zum allgemeinen Kreditrisiko : Konjunkturrisiken, politische Risiken (Enteignungs-, Transfer- oder Abwertungsrisiken) und das Risiko einer unvorhergesehener Insolvenz von Schuldnern. Grundlage für die Bemessung sind vor allem die einzelwertberichtigten Forderungen, auf die ein bestimmter prozentualer Abschlag gebildet wird, der sich aus Erfahrungswerten und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen ergibt.

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