Prolongation
Dieser Spezialbegriff bezeichnet das Hinausschieben einer Erfüllungsfrist, insbesondere des Fälligkeitstermins für einen Kredit (Stundung). Wechsel-Prolongation ist die Hinausschiebung der Zahlungsfrist des Wechsels; mit der Stundung der Zahlung ist dabei in der Praxis fast immer gleichzeitig die Ausstellung eines neuen Wechsels (Prolongationswechsel) verbunden, wobei das Schuldverhältnis aus dem ursprünglichen Wechsel weiterhin besteht.