Die Kosten für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts werden nach einer Gebührenordnung berechnet. Maßgebend ist die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte. Ab dem 1. Juli 2006 sind allerdings die Gebühren bei Beratungsleistungen der Anwälte frei verhandelbar.
Folgende Gebühren werden in den anderen Fällen, die nach wie vor nach der Gebührenordnung berechnet werden dürfen, erfasst:
Prozessgebühr
Erörterungsgebühr
Verhandlungsgebühr
Beweisgebühr
Vergleichsgebühr

Die Gebührenordnung enthält für andere Tätigkeiten besondere Sätze.
Mehrere Faktoren spielen bei der Berechnung der Gebühren eine Rolle. Überwiegend sind vom Rechtsanwalt erbrachte Einzelleistungen (Beratung, Schreiben, Gutachten, Verhandlung, etc.) von entscheidender Bedeutung. Für bestimmte Verfahrensbereiche können auch Pauschalgebühren berechnet werden. Eine grundlegende Bedeutung hat der Gegenstandswert. Die Rechtsanwaltsgebühren erhöhen sich mit der Höhe des Wertes, den ein Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat. Der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren bestimmt sich nach dem für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften.

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