In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist unwirksam, wenn sich der Verwender ohne sachlich gerechtfertigten im Vertrag angegebenen Grund von seiner Leistungspflicht lösen kann. Das gilt nicht für Dauerschuldverhältnisse. (Vgl. § 10 Nr. 3 Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

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