Beim außergerichtlichen Einigungsversuch des Schuldners mit seinen Gläubigern wendet sich dieser an eine geeignete Stelle(Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälte oder Steuerberater) . Um eine Aufstellung der Forderungen zu erhalten, nehmen diese dann Kontakt mit den Gläubigern auf. Für das Zustandekomnmen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes ist die Zustimmung aller Gläubiger notwendig. Wenn der Schuldner alle Verpflichtungen, die im Plan festgelegt sind, erfüllt, erreicht er hierdurch am Ende der festgelegten Zeit seine Entschuldung.

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