Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
Bei der Neugestaltung des Schuldrechts mit Wirkung vom 1.Januar 2002 handelt es sich um die umfassendste Änderung des Schuldrechtes in Deutschland seit mehr als 100 Jahren. Der wichtigste Hintergrund: Umsetzung von drei EU-Richtlinien bis Ende 2001 in nationales Recht sowie. Kritik an den überaus vielfältigen und unübersichtlichen Verjährungsregelungen im BGB. Die Vielfalt der Verjährungsfristen soll vereinheitlicht werden. Folgende Gesetze sollen nicht inhaltlich aufgehoben, aber in das BGB integriert werden: Verbraucherkreditgesetz, AGB-Gesetz, Haustürwiderrufsgesetz, Teilzeit-Wohnrechtegesetz, Fern-absatzgesetz, Diskontsatz-Überleitungsgesetz und einige andere.