Sicherungsabtretung ist die Abtretung eigener Forderungen eines Schuldners an seinen Gläubiger als Sicherheitsleistung. Durch einen Abtretungsvertrag überträgt der bisherige Gläubiger, der Zedent, eine oder eine Vielzahl von eigenen Forderungen (Globalzession) an den neuen Anspruchsinhaber, den Zessionär, zur Sicherung von Forderungen, die dieser gegenüber dem Zedenten hat. Durch die Sicherungsabtretung tritt der Zessionär in die Rechtsstellung des Zedenten ein und ist berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen. Bei der in der Praxis meist vereinbarten stillen Zession ist der Zedent hingegen weiter ermächtigt, Zahlung an sich zu verlangen. Die Abtretung wird hierbei erst nach Eintritt des in einer Sicherungsvereinbarung definierten Sicherungsfalles offengelegt.

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