Bei der Sicherungsübereignung handelt es sich um ein gesetzlich nicht gesondert definiertes Sicherungsmittel an Sachen, wie z.B. Geschäftseinrichtungen, Kraftfahrzeuge oder Maschinen. Der Sicherungsgeber als Schuldner übereignet hierbei dem Sicherungsnehmer einzelne oder eine Vielzahl von Sachen zum Zweck der Sicherung von Forderungen ohne dass er (wie beim Pfandrecht) die Sache übergeben muß, sondern in seinem Besitz behält,. Auch wenn in der Praxis Kreditinstitute Ihre Kreditforderungen durch dieses Sicherungsmittel absichern lassen, kann die Sicherungsübereignung auch zur Besicherung jeder beliebigen anderen Forderung, mithin auch einer Lieferantenforderung, herangezogen werden.

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