Hierunter versteht man eine Anweisung , durch die der Aussteller den Bezogenen (als Schuldner) anweist, eine bestimmte Geldsumme an einen Dritten (Wechselnehmer oder Remittent) zu zahlen. Der Bezogene verpflichtet sich erst durch Annahme (Akzept). Dieses Papier wird ebenfalls als Akzept bezeichnet. Ein Risiko für den Wechselinhaber (in der Praxis meist der Lieferant), besteht darin, dass der Abnehmer innerhalb der Wechselfrist zahlungsunfähig wird. Hat er den Wechsel bei seiner Bank diskontiert, wird sich diese in einem derartigen Fall an ihn wegen der Mitverpflichtung durch seine Avalierung wenden.

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