Bei uneinbringlichen Forderungen ist der Forderungsausfall sicher oder in sehr hohem Maße wahrscheinlich. Forderungen gelten z.B. dann als uneinbringlich, wenn der Kunde überschuldet oder zahlungsunfähig ist. Dies wird insbesondere durch das Stellen eines Insolvenzantrags dokumentiert. Uneinbringliche Forderungen dürfen wertberichtigt ("abgeschrieben") werden. Trotz Wertberichtigung bleibt die Forderung gegen den Schuldner natürlich bestehen und kann (sollte) weiter betrieben werden. Im Falle einer Insolvenz sind die bestehenden Forderungen entweder zur Insolvenztabelle anzumelden oder die Absonderung ist zu beantragen.


Zurück