Verbraucherinsolvenzverfahren
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das für natürliche Personen gilt, die keine oder nur eine geringfügige selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (§§304 ff InsO). Vom Ablauf her ist das Verbraucherinsolvenzverfahren dreistufig konzipiert. Es sieht zunächst den Versuch außergerichtlicher Einigung mit den Gläubigern auf dere gfrundlage eines Schuldenbereinigungsplanes vor. .Dieser kann etwa Regelungen über Stundungen, Ratenzahlungen, Teilerlasse oder das Wiederaufleben der ursprünglichen Forderungen bei Zahlungsverzug enthalten. Bei Scheitern schließt sich ein gerichtliches Zwischenverfahren wiederum mit dem Ziel an, eine Einigung über einen Schuldenbereinigungsplan zu erzielen (§§ 306-310 InsO).. Erst wenn in diesem Verfahrensstadium keine Einigung erzielt werden kann, wird das vereinfachte Insolvenzverfahren durchgeführt.
Hinweis:
Fachbuch: Harald Hess, Manfred Obermüller, Insolvenzplan, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz, 2., überarb. Aufl.,1999, C. F. Müller, Heidelberg ISBN3811419994
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Fachbuch: Harald Hess, Manfred Obermüller, Insolvenzplan, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz, 2., überarb. Aufl.,1999, C. F. Müller, Heidelberg ISBN3811419994