Seit dem 1. Januar 1991 isr das sogenannte Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) gültig. Dieses Gesetz gilt für Kreditverträge und Kreditvermittlungsverträge zwischen beruflichen oder gewerblichen Kreditgebern und privaten Verbrauchern und soll letzteren davor bewahren, unüberlegt und unter psychischem Druck eines aggressiven Verkaufsgesprächs sich mit einer langfristigen Verpflichtung zu belasten. Der Verbraucher wird geschützt durch das Schriftformerfordernis und die erforderlichen Angaben i.S.d. §4 VerbrKrG, die der Vertrag enthalten muß (so z.B. Fälligkeit der Teilzahlung, Versicherungskosten etc.). Binnen einer Woche nach Abschluss des Vertrages kann der Verbraucher den Vertrag schriftlich widerrufen.

Hinweis:
Fachbuch: Peter Bülow, Heidelberger Kommentar zum Verbraucherkreditgesetz, 4., neu bearb. Aufl., 2001, C. F. Müller, Heidelberg ISBN381142274X

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