Als Vergleich im Sinne der Konkurs- und Vergleichsordnung bezeichnete das bisherige Recht den Versuch, ein Unternehmen durch eine Einigung von Schuldner und Gläubigern zu retten. Dies wurde in der Regel dadurch erreicht, dass die Gläubiger einen Teil der Schulden erlassen und/oder gestundet haben. Begriff und Verfahren wurden mit Wirkung ab 1999 durch die neue Insolvenzordnung (InsO) ersetzt. Als Vergleich wird zudem der Vertrag i.S.d. §779 BGB bezeichnet, durch den der Streit oder die Ungewißheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird.

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