Der „klassische“ Versicherungsfall in der privaten Warenkredit- und Ausfuhrkreditversicherung tritt mit der Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) des Kunden ein.
Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Ablehnung mangels Masse
Die Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes (bei Privatpersonen und Minderkaufleute)
Außergerichtlicher Quoten- und Liquidationsvergleich mit sämtlichen Gläubigern
Fruchtlose Zwangsvollstreckung beim Schuldner
Zusätzliche Versicherungsfälle in der Ausfuhrkreditversicherung:
nachgewiesene ungünstige Umstände eine Bezahlung aussichtslos erscheinen lassen, weil eine Zwangsvollstreckung, ein Konkursantrag oder eine andere gegen den Kunden gerichtete Maßnahme des Versicherungsnehmers keinen Erfolg verspricht
die Zahlungsunfähigkeit des Kunden wegen Verschlechterung seiner Bonität droht und die Ware, soweit sie sich noch in der Verfügungsgewalt des Versicherungsnehmers befindet mit einem Minderlös anderweitig verwertet werden kann
Neben diesen Versicherungsfällen gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist häufig auch die vertragliche Vereinbarung des Protracted Default möglich, nach der bereits bei Zahlungsverzug des Abnehmers der Versicherungsfall eintritt.

Weitere Informationen können Sie über folgende Webseiten erhalten: www.aoncredit.de.

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