Die Erteilung des Kreditlimits erfolgt nach vollzogener Bonitätsprüfung des Risikos und der Kreditentscheidung beim Kreditversicherer durch die Übersendung eines Einschlußdokuments an den Versicherungsnehmer. Das Ergebnis führt zur Festlegung eines Kreditlimits durch den Versicherer. Je nach Ergebnis der Bonitätsprüfung können hierbei folgende Kreditentscheidungen getroffen werden
Das Kreditlimit wird uneingeschränkt erteilt
Es erfolgt eine eingeschränkte Limitentscheidung im Hinblick auf Kredithöhe, Zahlungskonditionen, Selbstbeteiligung und sonstige Auflagen.
Ablehnung des beantragten Versicherungsschutzes
Möglich ist in einigen Fällen auch die Einräumung einer Vorabentscheidung bis zur endgültigen Limitfestlegung, damit der Lieferant bereits seine Geschäftsbeziehung aufnehmen kann.
Die formelle Kreditmitteilung erfolgt immer in Form eines Dokuments vom Kreditversicherer. Es benennt u.a. das Risiko, die Höhe des erteilten Kreditlimits, den Beginn des Versicherungsschutzes und das Kreditziel.

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