Im Factoring bezeichnet der Begriff Verwässerung alle Geschäftsvorfälle, die die Höhe einer Forderung / eines Rechnungsbetrages verringern. Vorgänge, die zu Verwässerung führen sind Gutschriften, Rabatte etc. Nicht zur Verwässerung wird dagegen der "Total"ausfall des Debitors z.B. aufgrund von Insolvenz gerechnet.


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