Wenn der Schuldner nach der in einem Mahnbescheid gesetzten Zahlungsfrist immer noch keinen Zahlungsausgleich vorgenommen und keinen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt hat, kann vom Gläubiger ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden. Mit diesem kann ein Gerichtsvollzieher den Auftrag erhalten, das Geld aus der Forderung beim Schuldner einzutreiben. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen

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