Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung ist der mit der Vollstreckungsklausel versehene ordnungsgemäß zugestellte Vollstreckungstitel. Die wichtigsten Arten der Vollstreckungstitel sind Urteile und sonstige gerichtliche Entscheidungen (Arreste, einstweilige Verfügungen), Prozeßvergleiche und vollstreckbare Urkunden. Zu den häufigsten Titelarten gehören Vollstreckungsbescheide und Urteile.

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