Warensendungen werden oft an die Bank des Importeurs adressiert. Damit diese Sendungen an den Importeur ausgeliefert werden können, stellt die Bank gegenüber dem Spediteur/ Frachtführer die Ware frei, was den Ablauf des Imports beschleunigt.

Vor allem im Luftfrachtgeschäft wird diese Warenfreistellung vorgenommen, da Lagerkapazitäten an Flughäfen knapp bemessen sind (--> Kostensteigerung für z. B. eine längere Einlagerung). Um dies zu vermeiden schreibt der Frachtführer den Warenempfänger (hier: die Bank) mit der Bitte um Weisung an.

Banken verwenden für die Warenfreistellung einen Vordruck/Vertrag, der ihnen (den Banken) garantiert, dass der Importeur die volle Haftung und Verantwortung für den entsprechenden Auftrag bzw. die entsprechende Warenlieferung übernimmt. Es kann sich um einen Globalauftrag oder einen Einzelauftrag handeln. Kommt es zu einem Globalauftrag, muss ein Einzelauftrag separat erteilt werden.

Dem Importeur sollte bewusst sein, dass bei der Warenfreistellung spätere Einreden bezüglich der Ordnungsmäßigkeit der Dokumente nicht mehr möglich sind. Der Importeur ist auch verpflichtet, Akkreditive oder Inkassoaufträge zu erfüllen, unabhängig davon, ob die Ware oder die Dokumente den Vertrags-, Inkasso- bzw. Akkreditivbedingungen tatsächlich entsprechen. Das Risiko des "Nicht-Gefallens" oder etwaiger Mängel geht zu Lasten des Importeurs.

Eine Warenfreistellung bietet sich also nur dann an, wenn ein Vertrauensverhältnis zwischen Exporteur und Importeur einerseits und Importeur und Bank andererseits besteht.


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