Zwangshypothek
Dies ist eine Sicherungshypothek, die bei der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück auf Antrag des Gläubigers ins Grundbuch eingetragen wird. Ihr Wert muss DM 500,00 übersteigen. Sie führt nur zu einer Sicherung des Gläubigers im Gegensatz zur Zwangsversteigerung oder der Zwangsverwaltung.