Zwangsversteigerung
Diese gehört zu einer der drei Möglichkeiten, die Zwangsvollstreckung in Grundstücke zu betreiben. Das Verfahren ist im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG )geregelt. Es wird durch das Amtsgericht durchgeführt., das in einem Versteigerungsterm in das Grundstück versteigert. Der Ersteher erwirbt durch den Zuschlagsbeschluss des Gerichts Eigentum an dem Grundstück. Der Erlös wird im Verteilungsverfahren an die Gläubiger verteilt.