Catch 22

Catch 22 - oder: Ist nach der Insolvenzrechtreform 2017 „alles gut“??

So funktioniert der Catch 22 in dem Roman von Joseph Heller: Wer sich mit der Begründung verrückt zu sein krankmeldet, ist offensichtlich gesund und muss weiter in den Krieg. Wer sich nicht krankmeldet, muss zwar verrückt sein, weil der sich aber nicht krankmeldet muss er auch in den Krieg. Wie man sich dreht und wendet, man kann dem Schicksal nicht entgehen.

Im Forderungsmanagement hieß es lange Zeit: Wer sich nicht rechtzeitig vor einer Insolvenz um seine Forderungen kümmert, geht in der Insolvenz leer aus. Wer aber mit einem Kunden auf dessen Verlangen eine Ratenzahlung abschließt, weiß, dass es dem Kunden schlecht geht und benachteiligt dadurch Gläubiger und die erhaltene Ratenzahlungen wurden - leicht und erfolgreich - angefochten. Wie man es auch dreht und wendet, man geht (fast immer) leer aus.

Hat nun die Insolvenzrechtsreform aus 2017 („Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ – in Kraft getreten am 05.04.2017) hieran etwas geändert?

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