Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug

"Kultur der unverzüglichen Zahlung" im Forderungsmanagement
Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Bereits 2011 hatten das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr verabschiedet. Deren Umsetzung in nationales Recht sollte bis spätestens 16. 3. 2013 erfolgen. Am 4. 7. 2014 hat der Bundestag nun - mit einigem Verzug - den ihm vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen. Das Gesetz ist am 29. 7. 2014 in Kraft getreten. Wie muss das betriebliche Forderungsmanagement nun auf diese Änderung seiner Rahmen-bedingungen reagieren?

Inhaltsübersicht

  • Einführung
  • Die Ziele der EU und die gesetzlichen Änderungen in Deutschland
  • Handlungserfordernisse im Forderungsmanagement
  • Chancen für das Forderungsmanagement
  • Aktivitäten im Projektmanagement

Einführung

Die Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie 2011/7/EU) verfolgt u. a. das Ziel, das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld für eine verbesserte Zahlungsdisziplin im Geschäftsleben zu schaffen. Durch entsprechende Änderungen des BGB, des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) sowie des Einführungsgesetzes zum BGB (BGB-E) sind nun auch in Deutschland die gesetz¬lichen Voraussetzungen dafür geschaffen.

Die Resonanz auf diese gesetzlichen Regelungen sind unterschiedlich: Während die Änderungen dem einen noch nicht weit genug gehen, stellen sie für den anderen bereits eine übertriebene Härte dar. Im Folgenden werden zunächst die wesentlichen Neue¬rungen des Gesetzes kurz vorgestellt. Anschließend werden die resultierenden Konse¬quenzen für das betriebliche Kredit- bzw. Forderungsmanagement identifiziert. Am Ende des Beitrags werden die Handlungsnotwendigkeiten sowie die Handlungsoptionen für das Forderungsmanagement abgeleitet.

> vollständigen Artikel lesen/herunterladen

Zurück