Small Claims Procedure
Die EU-Kommission hat am 19.11.2013 einen Verordnungsvorschlag zur Umsetzung einer "Small Claims Procedure 2.0" vorgelegt. Diese erfasst Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern mit einem Umfang von 10.000 € (bislang 2.000 €). Gleichzeitig werden die Anforderungen an den grenzüberschreitenden Bezug gesenkt. Schließlich wird nunmehr europarechtlich vorgegeben, dass die Gerichtsgebühren keinesfalls 10% des Streitwerts übersteigen dürfen, die Mindestgebühr darf keinesfalls mehr als 35 € betragen. Außerdem sollen Gerichtskosten online per Kreditkarte gezahlt werden können, die Verfahrenseinleitung soll online über Standardformulare per E-Mail möglich sein und die mündliche Verhandlung soll per Videokonferenz erfolgen können.
Das Verfahren soll sowohl Klagen von Unternehmern gegen Verbrauchern als auch umgekehrt ermöglichen, wobei ohne Zustimmung des Verbrauchers nur eine Klage im Heimatstaat des Verbrauchers möglich ist. Die Durchsetzung einer in diesem Verfahren ergangenen gerichtlichen Entscheidung ist in allen EU-Mitgliedstaaten möglich.
Schon die bisherige Verordnung hat die Durchsetzungskosten um 40% verringert und die Dauer von Prozessen auf 5 Monate gesenkt.
Den Text des Verordnungsvorschlags finden Sie hier.