Zahlungsmoral verbessern

Mit diesen 3 Schritten verbessern Sie die Zahlungsmoral Ihrer Kunden und steigern die Liquidität Ihres Unternehmens

1. Prüffähige Rechnung erstellen

Verschiedene Angaben sind für eine juristisch prüffähige Rechnung notwendig:

  • Absender mit allen handelsrechtlich notwendigen Angaben
  • Kundenanschrift
  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt
  • Detaillierte Leistungsabrechnung
  • Nettobetrag
  • Mehrwertsteuerausweis
  • Bruttobetrag
  • Bankverbindung
  • Steuernummer / Umsatz-ID

Darüber hinaus gibt es weitere Angaben, die – sofern vorhanden – gemacht werden sollten, wie beispielsweise Bestellnummer des Kunden, Skonto-Zugeständnisse und ein Eigentumsvorbehalt.

Tipp E-Rechnung: Weg von der schriftlichen und hin zur elektronischen Rechnung erleichtert in vielerlei Hinsicht die Prozessschritte bei der Rechnungsverarbeitung. Gerade das einheitliche Datenformat ZUGFeRD gewährleistet einen schnellen, komfortablen und sicheren Datenaustausch zwischen Rechnungssteller und -empfänger.

2. Fristen (§ 286 BGB) setzen

Eine Frist zu setzen hat nichts mit fehlendem Vertrauen zu tun, Fristen sind eine wichtige Orientierungshilfe. Doch auch hier gibt es ein paar Punkte zu beachten.

Frist setzen ja oder nein?

Grundsätzlich gilt die 30-Tage-Frist, offene Rechnungen müssen also innerhalb von 30 Tagen beglichen werden, ohne dass in der Rechnung explizit darauf hingewiesen werden muss. Wer bis dahin nicht zahlt, ist im Verzug und ohne weitere Mahnung kann ein Mahnbescheid eingereicht werden. Das BGB regelt diesen Punkt allerdings unter besonderer Berücksichtigung des Verbraucherschutzes (§ 286 (3) BGB), denn Verbraucher, also Privatleute, müssen in Rechnungen auf die 30-Tage-Frist hingewiesen werden. Von Geschäftsleuten wird erwartet, dass ihnen die Rechtslage bekannt ist, hier ist eine Fristangabe kein Muss. Die Praxis: Üblicherweise werden in Rechnungen kürzere Fristen veranschlagt („… zahlbar innerhalb von 14 Tagen …“). Dem Rechnungssteller steht es frei, den Zeitraum bis zur Fälligkeit zu verkürzen.

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