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Neuigkeiten zum Thema Forderungsmanagement

Fünfmal in Folge ausgezeichnet
Bereits zum fünften Mal in Folge wurde atriga in diesem Jahr als Top-Arbeitgeber ausgezeichnet, darunter viermal in Folge mit dem kununu TOP Company Siegel. Damit gehört atriga, Vorreiter im kundenfreundlichen, transparenten und digitalen Forderungsmanagement, einmal mehr zu den exklusiven fünf Prozent der mitarbeiterfreundlichsten Unternehmen auf kununu, Europas führender Plattform für Arbeitgeberbewertungen. Besonders beeindruckend: Die Weiterempfehlungsquote liegt bei 100 Prozent, ...

Überschuldung sinkt
Die Überschuldung in Deutschland nimmt ab – eine gute Nachricht, oder? Der Schuldner-Atlas 2024 zeigt: Weniger Menschen kämpfen mit Schulden, doch die Herausforderungen für Gläubiger bleiben. [Mehr...]

Update Forderungsmanagement 2025
Gesetzgebung und Rechtsprechung der vergangenen Jahre haben sowohl in der Inkassobranche als auch auf Auftraggeberseite zu Verunsicherungen geführt. Die letzten Jahre waren spannend und 2025 knüpft nahtlos daran an, mit erfreulichen Entwicklungen. Sei es die ganz frische Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten oder die Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung, welche sich auch auf die Höhe erstattungsfähiger Inkassokosten auswirkt.

Wirtschaftsentwicklung 2025
2025 wird eine Herausforderung für die deutsche Wirtschaft. Hohe Steuern, Lohn-, und Energiekosten bremsen die Wettbewerbsfähigkeit, Importzölle der USA bauen eine Drohkulisse auf, während die Zahl der Unternehmensinsolvenzen weiter steigt. „Deutschland hat nach wie vor eine starke Wirtschaftskraft. Allerdings sehen sich Unternehmen zunehmend staatlichen Regulierungen, fehlender Digitalisierung, Fachkräftemangel sowie internationalen Krisen ausgesetzt“, sagt Dietmar Gerke, ...

Bundesgerichtshof sorgt für Rechtssicherheit
Mit einem in seiner Deutlichkeit begrüßenswerten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 19. Februar 2025 eine juristische Unsicherheit beendet: Das Gericht entschied, dass Inkassokosten als ersatzfähiger Verzugsschaden geltend gemacht werden können – unabhängig von der internen Vergütungsstruktur zwischen Gläubiger und Dienstleister.
Besonders bemerkenswert: Der BGH hob damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg aus 2023 auf, die zuvor für erhebliche Verunsicherung gesorgt hatte.