Bundesgerichtshof sorgt für Rechtssicherheit

von Rudolf Müller

Inkassokosten sind ersatzfähiger Verzugsschaden

Mit einem in seiner Deutlichkeit begrüßenswerten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 19. Februar 2025 eine juristische Unsicherheit beendet: Das Gericht entschied, dass Inkassokosten als ersatzfähiger Verzugsschaden geltend gemacht werden können – unabhängig von der internen Vergütungsstruktur zwischen Gläubiger und Dienstleister.

Besonders bemerkenswert: Der BGH hob damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg aus 2023 auf, die zuvor für erhebliche Verunsicherung gesorgt hatte.