500 Euro Entschädigung für vorschnellen Schufa-Eintrag
von Michael Lohmann
BGH spricht Schadensersatz nach DSGVO zu
Mitten im Streit um offene Mobilfunkrechnungen ließ ein Unternehmen seine Kundin bei der Schufa eintragen. Diese vorschnelle Entscheidung verstößt gegen Datenschutzregeln. Obwohl noch streitig war, ob die Frau zahlen musste, meldete der Mobilfunkanbieter seine Kundin bei der Schufa. Der BGH hat nun entschieden: >>>