Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängert!
von Rudolf Müller
-- aber ... --
Ab Oktober: Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit; ab Januar: Antragspflicht bei Überschuldung
Das Gesetz sieht vor, dass bis zum 30.09.2020 die Insolvenzantragspflicht unabhängig vom Antragsgrund ausgesetzt ist. Damit müssen ab dem 1.10.2020 Unternehmen wieder Anträge stellen, wenn sie zahlungsunfähig sind.[nbsp][gt] mehr